Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung für Trinkwasseranlagen


Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. 

Nach dem Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

In Arbeitsstätten von Firmen, Einrichtungen und Behörden ist  

die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung  

nach Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV) 

unter anderen auch für Trinkwasseranlagen verpflichtend durchzuführen.

Eine aktuelle sowie fachgerecht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung für Trinkwasseranlagen sorgt für Rechtssicherheit und schützt die Gesundheit Ihrer Beschäftigten. 

Gefährdungsbeurteilung für Trinkwasseranlagen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 


Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) stehen in einem engen rechtlichen Zusammenhang zueinander. Beide Regelwerke bilden mit der Forderung einer Gefährdungsbeurteilung für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten die Grundlage sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen in Unternehmen.

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 4, § 5 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber unter anderen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Trinkwasseranlagen nach der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV - Gefährdungsbeurteilung), da durch den Betrieb einer Trinkwasserinstallation und der Nutzung des Trinkwassers physikalische, chemische oder biologische Gefährdungen für die Mitarbeiter resultieren können.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung" konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten hinsichtlich der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Trinkwasseranlagen.

Zum Beispiel liegt eine biologische Gefährdung durch eine mögliche trinkwasserassoziierte Infektion mit Legionellen und Pseudomonas aeruginosa in Trinkwasseranlagen für die Nutzer des Trinkwassers vor.

Hierbei wird in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR V3 - Anhang, laufende Nr. 4: Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe) explizit verwiesen.


In Trinkwasseranlagen eingerichtete Wasserbehandlungsanlagen und ungeeignete Materialien in der Trinkwasserinstallation können zu einem Eintrag von chemischen Stoffe in das Trinkwasser führen, welche dann die Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers möglicherweise gefährden.

Hohe Drücke und kritische Temperaturen in Trinkwasserinstallationen sind physikalische Faktoren, die ebenfalls die Gesundheit der Mitarbeiter im Umgang mit Trinkwasseranlagen gefährden können.

Eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung schützt Betreiber vor haftungsrechtlichen Risiken.

Wir unterstützen Sie mit der Durchführung einer fundierten und gesetzeskonformen Gefährdungsbeurteilung für Trinkwasseranlagen - zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
 

Unter den nachfolgenden Kontaktdaten erfahren Sie mehr zu unseren Gefährdungsbeurteilungen für Trinkwasseranlagen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung. Gerne unterbreiten wir Ihnen kostenfrei ein entsprechendes Angebot. 

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- Fachgebiet Trinkwasserhygiene