Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung
Wird in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert für den mikrobiologischen Parameter Legionellen (Legionella spec.) in einer Trinkwasseruntersuchung erreicht, so hat der Betreiber für die Trinkwasseranlage unverzüglich eine Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung zu erstellen (§ 51, Absatz 1 TrinkwV).
Zur Ursachenklärung und Beseitigung einer Legionellen-Kontamination in Trinkwasseranlagen erstellen unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene bundesweit unabhängige sowie rechtssichere Risikoabschätzungen gemäß Trinkwasserverordnung und der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung).
Ablauf der Risikoabschätzung nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung
Unsere Risikoabschätzungen werden unter Beachtung der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Empfehlung des Umweltbundesamts "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen" gesetzeskonform in Form eines schriftlichen Gutachtens erstellt.
Im Rahmen der Risikoabschätzung führen wir eine Ortsbesichtigung für die betroffene Trinkwasseranlage durch und ermitteln alle möglichen Gefahrenpunkte, aus denen durch den Betrieb der mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage Risiken für die menschliche Gesundheit
ausgehen können und bewerten diese.
Unsere Risikoabschätzung in Bezug auf Legionellen enthält gemäß den Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung folgende Elemente:
- Eine Beschreibung der Wasserversorgungsanlage (Trinkwasserinstallation).
- Beobachtungen bei der Ortsbesichtigung hinsichtlich der Ursachenklärung für die ermittelte Legionellen-Kontamination.
- Festgestellte Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasserinstallationen.
- Sonstige Erkenntnisse über die Wasserbeschaffenheit, die Wasserversorgungsanlage (Trinkwasser-Installation) und deren Nutzung.
- Untersuchungsergebnisse und deren zeitliche und örtliche Zuordnung
Im Rahmen des Ortstermins zur Risikoabschätzung erfassen wir zudem die Probenahmestellen für die erforderliche weitergehende Untersuchung auf Legionellen nach dem Arbeitsblatt DVGW W551 und führen diese in einem Probenahmeplan in unserer Risikoabschätzung auf.
Unter den nachfolgenden Kontaktdaten erfahren Sie mehr zu unserer Risikoabschätzung nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung bei einer Legionellen-Kontamination in Trinkwasseranlagen. Gerne unterbreiten wir Ihnen kostenfrei ein entsprechendes Angebot.
Unsere Kontaktdaten
ACUDES Sachverständigenbüro
für Trinkwasserhygiene
Zentrale Geschäftsstelle
Bibliser Straße 14
D- 64653 Lorsch
Web: www.sachverständigenbüro-trinkwasserhygiene.de
Bundesweite Leistungen
Bundesweite Hotline: 0800 - 000 - 5704
(Anruf kostenfrei)
Telefon : 06251 - 853 44 66
(Zentrale Geschäftsstelle)
Fax : 06251 - 94 54 994
Mobil : 0170 - 993 26 22
(Rufnummer für bundesweite Anfragen)
E Mail : [email protected]
Kontaktformular
Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie uns gerne eine Nachricht zu Ihrem Anliegen zukommen lassen. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Vielen Dank!
VDI/DVQST zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene -
Qualitätssiegel für Trinkwasserhygiene Sachverständige
Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V (b.v.s.)
Zeichen für Sachverstand - wird durch das Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) an hochqualifizierte Sachverständige vergeben
Ordentliches Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigen Verband e.V.
- Fachgebiet Trinkwasserhygiene