Trinkwasserhygiene in Unternehmen & Industrie
Sauberes Trinkwasser ist für Unternehmen nicht nur eine Frage der Gesundheit, sondern stellt auch eine gesetzliche Verantwortung für Ihre Beschäftigten und Besucher dar.
Betreiber von gewerblichen und industriellen Objekten sind verpflichtet, die Anforderungen nach Trinkwasserverordnung (§ 5 TrinkwV) einzuhalten und die Sicherheit ihrer Trinkwasserinstallationen dauerhaft zu gewährleisten.
Als bundesweit tätiges Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene unterstützen wir Firmen und Industrieunternehmen bei der rechtssicheren, nachhaltigen und wirtschaftlichen Sicherstellung der Trinkwasserqualität – auch bei komplexen Trinkwasseranlagen.
Warum Trinkwasserhygiene in Unternehmen so wichtig ist
Gebäude in Unternehmen und an Industriestandorten verfügen häufig über große, weitverzweigte sowie technisch anspruchsvolle Trinkwasserinstallationen.
Komplexe Trinkwassersysteme in Firmengebäuden mit einer hohen Anzahl an Wasserentnahmestellen und Wasserbehandlungsanlagen sowie einer Anbindung der Trinkwasserinstallation an Nichttrinkwasser führende Wasserverteilungssysteme (z.B. Prozesswasser, Löschwasser, Laborwasser, etc.) sind besonders anfällig für hygienische Risiken.
Diese Trinkwasseranlagen unterliegen daher strengen gesetzlichen Vorgaben und stellen hohe hygienische Anforderungen an deren Planung, Betrieb und Instandhaltung.
Hierzu gehört auch die fachgerechte Probenahmeplanung und Durchführung von routinemäßigen Trinkwasseruntersuchungen in Firmengebäuden.
Nach Trinkwasserverordnung sind Trinkwasserinstallationen so zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden (§ 13, Absatz 1 TrinkwV).
Es sind die aktuellen normativen sowie gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Trinkwasserinstallationen zu beachten.
Ein Bestandsschutz für Trinkwasseranlagen ist somit nicht gegeben!
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor hygienischen Risiken und rechtlichen Konsequenzen.
Als spezialisiertes Sachverständigenbüro im Bereich der Trinkwasserhygiene unterstützen wir Unternehmen bei der hygienisch-technischen Bewertung Ihrer Trinkwasseranlagen mit nachhaltiger Risikominimierung und einer gesetzeskonformen Umsetzung der Betreiberpflichten.
Ihr persönlicher Ansprechpartner: Dipl.-Biol. Hartmut Lang
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene (ö.b.u.v.)
bestellt durch die Industrie- & Handelskammer Darmstadt
VDI / DVQST - zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene
Hygiene-Referent für Trinkwasserhygiene-Schulungen nach VDI-MT 6023- Blatt 4
Unsere Kontaktdaten
ACUDES Sachverständigenbüro
für Trinkwasserhygiene
Zentrale Geschäftsstelle
Bibliser Straße 14
D- 64653 Lorsch
Web: www.sachverständigenbüro-trinkwasserhygiene.de
Bundesweite Leistungen
Bundesweite Hotline: 0800 - 000 - 5704
(Anruf kostenfrei)
Telefon : 06251 - 853 44 66
(Zentrale Geschäftsstelle)
Fax : 06251 - 94 54 994
Mobil : 0170 - 993 26 22
(Rufnummer für bundesweite Anfragen)
E Mail : [email protected]
Kontaktformular
Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie uns gerne eine Nachricht zu Ihrem Anliegen zukommen lassen. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Vielen Dank!
VDI/DVQST zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene -
Qualitätssiegel für Trinkwasserhygiene Sachverständige
Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V (b.v.s.)
Zeichen für Sachverstand - wird durch das Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) an hochqualifizierte Sachverständige vergeben
Ordentliches Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigen Verband e.V.
- Fachgebiet Trinkwasserhygiene